Rechtsprechung
   BFH, 24.03.1998 - I R 93/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2854
BFH, 24.03.1998 - I R 93/96 (https://dejure.org/1998,2854)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1998 - I R 93/96 (https://dejure.org/1998,2854)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1998 - I R 93/96 (https://dejure.org/1998,2854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaftsvertrag - Wettbewerbsverbot - Einwilligung in die Wettbewerbshandlung

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 112 Abs. 1; ; GmbHG § 53; ; GmbHG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA und Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3
    Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Werbung; Wettbewerbsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 61
  • NJW 1998, 3663
  • BB 1998, 1828
  • DB 1998, 1842
  • NZG 1998, 908
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 93/96
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 93/96
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 93/96
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • FG Köln, 01.10.1996 - 13 K 1554/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 93/96
    Sie beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Köln vom 1. Oktober 1996 13 K 1554/95, die angefochtenen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide in der Weise zu ändern, daß die vom FA als vGA angesetzten Beträge dem Unterschiedsbetrag nicht hinzugerechnet werden.
  • BFH, 11.01.2011 - I B 87/10

    Beweiserhebung von Amts wegen, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, Verlust des

    c) Unzutreffend gibt die Klägerin das FG-Urteil auch insoweit wieder, als es angeblich einen die vGA begründenden Verzicht der Klägerin darin gesehen habe, dass die Forderung gegen die AB-GbR nicht aktiviert worden sei, weshalb eine Abweichung von den Senatsurteilen vom 18. Dezember 1996 I R 26/95 (BFHE 182, 190) und vom 24. März 1998 I R 93/96 (BFHE 186, 61) vorliege.

    Soweit die Klägerin auf die Senatsurteile in BFHE 182, 190 und in BFHE 186, 61 verweist, denen zufolge der bloßen Nichtgeltendmachung einer Forderung gegen den Gesellschafter nicht die Erfüllungswirkung eines Verzichts (§ 397 BGB) zukommt, lässt sie unbeachtet, dass das FG nicht von einem Verzicht auf die Forderung ausgegangen ist und dass nach der Senatsrechtsprechung eine Gewinnminderung in Form der verhinderten Vermögensmehrung auch darin liegen kann, dass die Kapitalgesellschaft es aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, unterlässt, eine Forderung gegen ihren Gesellschafter einzuklagen und ggf. zu vollstrecken (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, 2. Aufl., § 8 Rz 780).

  • FG Niedersachsen, 16.03.2023 - 10 K 310/19

    Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss v. 9. Juli 2003, I B 194/02 , BFH/NV 2003, 1349; BFH Urteile v. 24. März 1998, I R 93/96 , BFHE 186, 61 [BFH 19.03.1998 - IV R 110/94] ; BFH v. 12. Juni 1997, I R 14/96 , BFHE 183, 459; BFH v. 6. Dezember 1995, I R 40/95 , BFHE 180, 35; BFH v. 30. August 1995, I R 155/94 , BFHE 178, 371 wird als Geschäftschance überwiegend die konkrete Möglichkeit verstanden, aus einem Geschäft oder einer betrieblichen Funktion (vgl. BFH Urteil v. 6. Dezember 1995, I R 40/95 , BFHE 180, 38) künftig einen Vermögensvorteil erzielen zu können, soweit sich dieser nicht bereits aus einem anderen Wirtschaftsgut ergibt (so Borstell StbJb 2001/2002, 207; Brüninghaus WPg-Sonderheft 2006, 132; Wassermeyer/Andresen/Ditz Betriebsstätten-Handbuch/Ditz Rz. 4.55; einschränkend Wassermeyer GmbHR 1993, 332 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02

    Hinweis des Steuerberaters auf mögliche Problemfälle verpflichtend, aber keine

    Dem hat sich der BFH angeschlossen und verneint eine verdeckte Gewinnausschüttung mangels Schadensersatzanspruchs in derartigen Fällen (BFH NJW 1998, 3663: Die Einwilligung der Gesellschafter lässt die Wettbewerbshandlung erlaubt sein, auch ohne einen förmlichen Gesellschafterbeschluss; BFH NJW 1997, 1806).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht